Anmeldung zur Industrieausstellung
Die Anmeldung erfolgt durch Einsendung des Anmeldeformulars innerhalb der vom Veranstalter gesetzten Frist. Nur das vollständige Formular gilt als Grundlage für die Standzuteilung. Der zugeteilte Platz darf nicht getauscht oder an einen anderen Aussteller übergeben werden.
Zahlungsbedingungen
Voraussetzung für den Bezug des Ausstellungsplatzes ist die Bezahlung der Standmiete vor Ausstellungsbeginn. Beträge für Neben- und Sonderleistungen werden nach der Veranstaltung gesondert in Rechnung gestellt. Sollte die Rechnung bis zum Veranstaltungsbeginn nicht gezahlt sein, hat der Veranstalter das Recht, die Teilnahme an der Industrieausstellung zu verweigern.
Rücktritt, Vertragsauflösung
Nach Vertragsabschluss kann die Firma nicht vom Vertragsverhältnis zurücktreten. 3 Monate vor Ausstellungsbeginn ist ein Rücktritt mit Zustimmung des Veranstalters noch möglich. Sollte die Ausstellungsfläche nicht noch vergeben werden können, fällt dennoch die gesamte Standmiete an.
Auf- und Abbau der Stände
Eventuelle Kosten, die durch Verzug beim Auf- und Abbau der Stände erfolgen, fallen zu Lasten des Ausstellers. Die Auf- und Abbauzeiten werden dem Aussteller rechtzeitig schriftlich mitgeteilt. Es besteht kein Anrecht mehr auf die Standfläche, wenn der Aussteller nicht innerhalb der Fristen erscheint. Der Veranstalter kann dann frei über die Standfläche verfügen. Ein vorzeitiger Abbau ist nicht gestattet. Alle von Aussteller verursachen Schäden fallen zu dessen Lasten.
Standgestaltung
Maximale Bauhöhe ist 2,50 m. Die vom Veranstalter eingezeichneten Flächen dürfen nicht überbaut werden.
Werbung
Das Verteilen von Prospekten und Werbematerialien ist nur innerhalb des Standes erlaubt.
Fotografieren
Der Veranstalter ist berechtigt, Fotografien etc. von den Ausstellungsbauten- und Ständen zu eigenen Zwecken oder zu allgemeinen Presseveröffentlichungen zu verwenden.
Haftung/Sicherheit
Der Veranstalter haftet lediglich im Rahmen der gesetzlichen Haftpflicht. Für Personen- und Sachschäden, die durch den Aussteller, seinen Beauftragten oder Betrieb verursacht werden, haftet der Aussteller selbst. Für andere Personen und Sachschäden wird keine Haftung übernommen.
Reinigung
Der Veranstalter übernimmt die Reinigung und Entsorgung des Mülls. Dafür wird eine Pauschale erhoben, die dem Standvertrag zu entnehmen ist.